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Die Leitung des SKARPA resorts (NIP: 6711847231, REGON: 389405669) (im Folgenden als "Anlage" oder "SKARPA resort" bezeichnet) stellt Ihnen die Regeln und Vorschriften vor, um die Sicherheit und den Seelenfrieden aller unserer Gäste zu gewährleisten.

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§ 1 GEGENSTAND DES REGLEMENTS
 
Die Hausordnung regelt die Grundsätze der Leistungserbringung durch SKARPA resort, die Haftung, die Nutzung der in der Anlage befindlichen Einrichtungen und den Aufenthalt in der Anlage und ist Bestandteil des Vertrages, der durch die Reservierung oder die Bezahlung der Reservierungsgebühr oder des gesamten Betrages für den Aufenthalt in unserer Anlage zustande kommt.
Mit dem Abschluss eines Vertrages bestätigt der Gast, dass er diese Ordnung gelesen hat und ihre Bestimmungen akzeptiert.
Die Hausordnung gilt für alle Gäste, die sich auf dem Gelände des SKARPA resorts aufhalten, das aus acht Gebäuden, einem Gartenbereich und einem Schwimmbad besteht.
Die Hausordnung liegt in jedem Haus zur Einsichtnahme aus.
Eine detaillierte Beschreibung der Häuser und eine Preisliste finden Sie unter www.skarparesort.pl.

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§ 2 RUHEZEITEN
 
Die Gäste von SKARPA resort sind verpflichtet, von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr des Folgetages Ruhe zu bewahren. Während der Ruhezeiten haben sich die Gäste und die Personen, die die Dienstleistungen von SKARPA resort in Anspruch nehmen, so zu verhalten, dass sie andere Gäste nicht stören. SKARPA resort kann Gästen, die sich nicht an die Sperrstunde halten oder die Ruhe der anderen Gäste von SKARPA resort grob stören, die weitere Inanspruchnahme von Leistungen verweigern.
SKARPA resort behält sich das Recht vor, während der Sperrstunde nach vorheriger Benachrichtigung der Gäste besondere Veranstaltungen zu organisieren.

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§ 3 SICHERHEIT DER GÄSTE
 
Aus Gründen des Brandschutzes ist die Verwendung von Bügeleisen, Heizgeräten und anderen elektrischen Geräten, die nicht zur Ausstattung der Häuser gehören, in den Häusern verboten. Dieses Verbot gilt nicht für Ladegeräte und Netzteile für audiovisuelle Geräte und Computer.
Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist der Aufenthalt auf dem Spielplatz und im Schwimmbadbereich ohne die Aufsicht von Erziehungsberechtigten strengstens untersagt.
Gefährliche Güter, insbesondere Waffen und Munition, entflammbare und explosive Stoffe sowie Leuchtmittel dürfen in den Räumlichkeiten der Einrichtung nicht gelagert werden.
Übermäßiger Lärm auf dem Gelände der Anlage, die Emission von unangenehmen Gerüchen oder andere Dinge, die andere Gäste übermäßig stören, schädigen oder belästigen können, sind verboten.
SKARPA resort führt eine Überwachung durch, um die Sicherheit aller Personen auf dem Gelände zu gewährleisten und um Ordnung und Eigentum zu schützen. Der Verwalter der personenbezogenen Daten im Sinne des Gesetzes über den Schutz personenbezogener Daten ist SKARPA resort, ul. Turystyczna 8, 78-111 Ustronie Morskie.

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§ 4 NICHTRAUCHEN
 
Das Rauchen von Tabak und anderen Produkten ist auf dem Gelände des SKARPA-Resorts verboten, außer an den dafür vorgesehenen Stellen. Ein Verstoß gegen dieses Verbot ist gleichbedeutend mit dem Einverständnis des Gastes, eine Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 PLN (in Worten: fünfhundert Zloty) zu zahlen, die für jeden Tag des Aufenthalts berechnet wird und am Tag der Abreise zu entrichten ist, ohne dass die Zahlung im Voraus verlangt werden muss. Das Verbot gilt auch für E-Zigaretten.
Wenn ein Mitarbeiter der Rezeption feststellt, dass in den Häusern Zigaretten oder andere Produkte geraucht werden, kann SKARPA resort unabhängig von der in Absatz 1 genannten Strafe eine zusätzliche Gebühr für die Reinigung des Hauses in Höhe von 1.000,00 PLN (in Worten: eintausend Zloty) verlangen.

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§ 5 ÜBERNACHTUNG
 
Die Häuser werden tageweise vermietet.
 
Ein Tag dauert von 16:00 Uhr am Anreisetag bis 10:00 Uhr am Folgetag. Wenn die Häuser verfügbar sind, kann SKARPA resort auf ausdrücklichen Wunsch des Gastes die Ankunftszeit vorverlegen oder die Abfahrtszeit kostenlos verlängern, jedoch nicht länger als 1 Stunde. Der Antrag muss spätestens am Tag vor der Ankunft oder Abreise gestellt werden.
Der Aufenthalt im Haus oder das Zurücklassen von Gegenständen im Haus über 10.00 Uhr hinaus ohne vorherige Benachrichtigung des Mitarbeiters der Rezeption wird, außer in den in Absatz 2 genannten Fällen, als unberechtigte Verlängerung des Aufenthalts betrachtet. Verlässt der Gast in einem solchen Fall das Zimmer nach 10.00 Uhr, wird ihm eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 50 % des Mietpreises des Hauses pro Tag berechnet.
Ein Antrag auf Verlängerung eines Tages über den am Anreisetag angegebenen Zeitraum hinaus muss vom Gast so schnell wie möglich, spätestens jedoch bis 9:30 Uhr am Abreisetag, an der Rezeption gestellt werden. Einem Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltes wird nach Maßgabe der Verfügbarkeit der Häuser stattgegeben. SKARPA resort kann den Antrag in jedem Fall ablehnen, wenn der Gast die Bestimmungen des geltenden Reglements nicht einhält.
Die Gebühren für die Verlängerung einer Hotelnacht sind wie folgt:

Die Verlängerung einer Hotelnacht bis 20.00 Uhr wird mit 50 % des Preises pro Nacht berechnet,
Die Verlängerung eines Hoteltages nach 20.00 Uhr wird mit 100% des Übernachtungspreises berechnet.
Eine Verkürzung des Aufenthaltes im SKARPA resort ist jeweils bis 9.30 Uhr an der Rezeption zu melden. Eine Verkürzung des Aufenthaltes entbindet den Gast nicht von der Verpflichtung, den Preis für den gesamten vorher gebuchten und vereinbarten Zeitraum zu bezahlen.

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§ 6 PREISLISTE, RESERVIERUNG, SICHERHEIT UND GÄSTEMELDUNG
 
Eine Beschreibung und Preisliste der von SKARPA resort angebotenen Leistungen ist auf der Website www.skarparesort.pl zu finden. Die von SKARPA resort angegebenen Preise enthalten die Mehrwertsteuer.
Die Reservierung des Aufenthalts im SKARPA resort muss vor der Anreise oder spätestens am Anreisetag erfolgen, vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Häuser.
Bei der Reservierung muss die geplante Aufenthaltsdauer angegeben werden. Der Preis für den Aufenthalt eines jeden Gastes wird vor der Buchung vereinbart.
Am Tag der Buchung, spätestens jedoch innerhalb von 2 Tagen nach der Buchung, ist der Gast verpflichtet, eine Reservierungsgebühr in Höhe von 30 % des Gesamtpreises für den Aufenthalt zu zahlen. 

Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der angegebenen Frist, wird die Reservierung automatisch storniert. Die Reservierungsgebühr wird auf den Preis des Aufenthalts des Gastes angerechnet. Wenn der Gast die Buchung des Hauses nicht 21 Tage vor der geplanten Ankunft storniert, wird die Reservierungsgebühr nicht zurückerstattet. Wird die Buchung hingegen aus Gründen, die SKARPA resort zu vertreten hat, storniert, wird dem Gast die Buchungsgebühr zurückerstattet.

Der Restbetrag in Höhe von 70 % des Wertes der Leistung ist spätestens 21 Tage vor der Ankunft zu zahlen. Erfolgt die Buchung weniger als 21 Tage vor Beginn des Aufenthalts, sind 100 % des Buchungswerts zu entrichten.

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Im Falle einer Stornierung der (vollständig bezahlten) Mietleistung wird die Buchung storniert und zum Wiederverkauf angeboten. Wird der Termin weiterverkauft, wird die Anzahlung von 70 % innerhalb von 14 Werktagen zurückerstattet, die Reservierungsgebühr von 30 % ist nicht erstattungsfähig. Wenn der Termin nicht weiterverkauft wird, wird die Anzahlung nicht zurückerstattet.


Voraussetzung für die Ausstellung einer Mehrwertsteuerrechnung an das Unternehmen ist die Angabe der Mehrwertsteuernummer zum Zeitpunkt der Buchung. Andernfalls ist es leider nicht möglich, dem Unternehmen eine Rechnung mit Mehrwertsteuer auszustellen. Die Ausstellung einer MwSt.-Rechnung an eine Privatperson ist ohne Angabe einer MwSt.-Nummer möglich.

Beim Check-in wird eine erstattungsfähige Kaution in Höhe von 800 PLN zur Deckung eventueller Schäden während des Aufenthalts sowie eine Kurtaxe nach dem Tarif der Gemeinde Ustronie Morskie erhoben.
Die Kaution wird innerhalb von 7 Tagen nach Beendigung des Aufenthalts (insbesondere wenn keine Schäden an dem vom Gast bewohnten Haus festgestellt wurden) in Form einer Überweisung auf das Bankkonto des Gastes beglichen.

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Jeder Gast, der sich im SKARPA Resort aufhält, ist verpflichtet, sich registrieren zu lassen.
Die Grundlage für die Registrierung eines Gastes ist die Vorlage eines Ausweises mit Lichtbild bei einem Mitarbeiter der Rezeption. Bei Verweigerung der Vorlage des Dokuments kann der Mitarbeiter der Rezeption die Ausgabe eines Schlüssels/Chips verweigern.
Der Mitarbeiter der Rezeption kann die Aufnahme von Gästen verweigern, die während ihres vorherigen Aufenthalts gegen die Bestimmungen der Hausordnung verstoßen haben, insbesondere wenn sie das Eigentum von SKARPA resort oder das Eigentum der Gäste beschädigen, die Person des Gastes, die Mitarbeiter von SKARPA resort oder andere Personen, die sich in der Anlage aufhalten, schädigen, unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Genussmitteln stehen, sich aggressiv verhalten oder eine Gefahr für andere Gäste oder das Personal von SKARPA resort darstellen. SKARPA resort kann einen Gast, der in grober Weise gegen die Bestimmungen der Hausordnung, die Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens und die guten Sitten verstößt, ohne Verpflichtung zur Rückerstattung des Aufenthaltspreises aus dem Objekt ausweisen. In einem solchen Fall ist der Gast verpflichtet, den Forderungen von SKARPA resort unverzüglich nachzukommen, die bisher erbrachten Leistungen zu bezahlen, den Schaden zu ersetzen und das Objekt SKARPA resort unverzüglich zu verlassen. Der Gast darf das Haus Dritten nicht zur Verfügung stellen, auch wenn der Zeitraum, für den er das fällige Entgelt für den Aufenthalt bezahlt hat, noch nicht abgelaufen ist.
Personen, die nicht bei SKARPA resort angemeldet sind, können sich nach vorheriger Anmeldung beim Mitarbeiter der Rezeption von 7:00 Uhr bis 22:00 Uhr als Gäste auf dem Gelände von SKARPA resort aufhalten.
 

Sollten sich nicht angemeldete Personen nach 22 Uhr im Gästehaus aufhalten, erklärt sich der Gast damit einverstanden, dass diese gegen eine Gebühr im Haus untergebracht werden. Die zusätzliche Unterbringung jeder Person wird nach der im SKARPA Resort gültigen Preisliste berechnet. Kinder unter 3 Jahren können kostenlos im Bett der Eltern schlafen. Auf Wunsch eines Gastes, der mit einem Kleinkind unter 2 Jahren im SKARPA resort wohnt, wird im Haus ein Kinderbett kostenlos zur Verfügung gestellt, je nach Verfügbarkeit.

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§ 7 BENUTZUNGSORDNUNG FÜR DIE AUF DEM GELÄNDE BEFINDLICHEN HÄUSER UND EINRICHTUNGEN
 
Der Gast ist verpflichtet, während seines Aufenthaltes auf dem Gelände von SKARPA resort, insbesondere in den Häusern, sowie auf dem für alle Gäste von SKARPA resort zugänglichen Gelände für Sauberkeit und Ordnung zu sorgen.
Der Gast ist verpflichtet, mit den ihm anvertrauten Gegenständen und Objekten ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Chips für das gemietete Haus sorgsam umzugehen. Ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Chips trägt er auch die in § 9 Abs. 3 genannte Verantwortung. Für den Verlust eines Chips für das Haus wird eine Gebühr von 100 PLN erhoben.
Die Gäste dürfen keine Änderungen im Haus oder seiner Einrichtung vornehmen, abgesehen von einer geringfügigen Umstellung der Möbel und Geräte, die die Funktionalität und Sicherheit der Nutzung nicht beeinträchtigen.
Jedes Mal, wenn die Gäste das bewohnte Haus verlassen, müssen sie aus Sicherheitsgründen den Fernseher ausschalten, das Licht ausschalten, die Wasserhähne abdrehen und die Tür mit einem Chip schließen und sicherstellen, dass sie abgeschlossen ist. Alle Gäste des SKARPA Resorts sind verpflichtet, die Brandschutzregeln zu beachten
Feuersicherheit.
Persönliche Gegenstände, die im SKARPA resort zurückgelassen werden, werden auf Kosten des Gastes an die von ihm angegebene Adresse zurückgeschickt.
Wird der Gast nicht aufgefordert, die zurückgelassenen Gegenstände zurückzugeben, lagert SKARPA resort die genannten Gegenstände auf Kosten des Eigentümers für einen Zeitraum von drei Monaten ein, danach gehen die Gegenstände in das Eigentum von SKARPA resort über. SKARPA resort nimmt keine Tiere an.

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§ 8 DIENSTLEISTUNGEN UND BESCHWERDEN


SKARPA resort erbringt Dienstleistungen entsprechend seiner Kategorie und seinem Standard.
Die Gäste haben das Recht, sich über die Qualität der von SKARPA resort erbrachten Dienstleistungen zu beschweren, wenn sie irgendwelche Vorbehalte haben. Alle Beschwerden werden von einem Mitarbeiter der Rezeption entgegengenommen.
Die Reklamation sollte sofort nach Feststellung eines Mangels an der Qualität der erbrachten Leistungen erfolgen.
SKARPA resort ist bestrebt, den Gästen folgende Bedingungen zu bieten
- die Bedingungen für eine vollständige und ungehinderte Erholung,
- die Sicherheit des Aufenthalts, einschließlich der vertraulichen Behandlung von Informationen über die Gäste, die die Dienstleistungen von SKARPA resort in Anspruch nehmen,
- einen professionellen und zuvorkommenden Service im Rahmen aller in der Anlage angebotenen Dienstleistungen,
- Durchführung notwendiger Reparaturen der Einrichtungen während der Abwesenheit des Gastes,
- technisch effizienter Service - bei nicht behebbaren Störungen bemüht sich SKARPA resort, das Haus nach bestem Wissen und Gewissen zu ersetzen oder die Unannehmlichkeiten anderweitig zu lindern, sofern dies gewünscht wird.
Der plötzliche Ausfall eines der in Absatz 3 genannten Geräte und die dadurch bedingte Unmöglichkeit, die Dienstleistung, für die das Gerät erforderlich ist, zu nutzen, berechtigt den Gast nicht, eine Entschädigung oder Rückerstattung für diesen Ausfall zu verlangen.

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Darüber hinaus bietet SKARPA resort auf Wunsch des Gastes die folgenden kostenlosen Dienstleistungen an:
- Bereitstellung von Informationen im Zusammenhang mit Ihrem Aufenthalt und Ihrer Reise,
- Weckruf zur vereinbarten Zeit,
- Aufbewahrung des Gepäcks des Gastes unter der alleinigen Verantwortung des Gastes,
- Bestellung eines Taxis,
- Bereitstellung eines Bügeleisens und eines Bügelbretts an einem bestimmten Ort.
Die Gäste des SKARPA Resorts können gegen eine Gebühr folgende Leistungen in Anspruch nehmen
- einen Satz zusätzlicher Bettwäsche,

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§ 9 HAFTUNG DER BESUCHER
 
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen sich nur unter ständiger Aufsicht der Erziehungsberechtigten auf dem Gelände des SKARPA-Resorts aufhalten. Erziehungsberechtigte haften für alle von ihren Kindern verursachten Schäden. Der Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren auf dem Spielplatz und im Poolbereich ohne Aufsicht der Erziehungsberechtigten ist strengstens untersagt.
Der Gast haftet in vollem Umfang für alle Schäden, die er in der SKARPA-Resort-Anlage verursacht, insbesondere für die Beschädigung oder Zerstörung von Einrichtungen und technischen Geräten der Anlage, die durch ihn oder seine Besucher verursacht werden. Die Bezahlung des Schadensersatzes hat spätestens am Tag der Abreise des Gastes zu erfolgen.
SKARPA resort behält sich das Recht vor, die Kreditkarte des Gastes nach dessen Abreise mit dem entstandenen Schaden zu belasten, wenn dieser nicht innerhalb der in Satz 1 genannten Frist beglichen wird.
Bei Zahlungsverzug des Gastes mit der Bezahlung des Aufenthaltes und sonstiger Leistungen sowie bei Nichtbezahlung eines vom Gast verursachten Schadens hat SKARPA resort einen gesetzlichen Anspruch auf Schadensersatz,
SKARPA resort hat ein gesetzliches Pfandrecht an den auf dem Grundstück befindlichen Sachen des Gastes.

Der Gast ist verpflichtet, den Mitarbeiter der Rezeption unverzüglich über alle verursachten Schäden, Unregelmäßigkeiten oder Schäden an der Ausstattung des Hauses zu informieren.
Der Gast ist verpflichtet, den Betrag von 300 PLN für die Reinigung des Mülls zu bezahlen.

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§ 10 HAFTUNG SKARPA resort
 
SKARPA resort ist im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung versichert. SKARPA resort haftet für den Verlust oder die Beschädigung der vom Gast eingebrachten Sachen im Rahmen der Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Ein Kraftfahrzeug und die darin zurückgelassenen Gegenstände gelten nicht als eingebrachte Sachen. Es ist verboten, Gegenstände ins SKARPA resort Home zu bringen, die andere Gäste belästigen, insbesondere durch Lärm- und Geruchsemissionen.
SKARPA resort haftet nicht für Schäden am Eigentum und an der Person des Gastes, die unmittelbar auf die Nichteinhaltung der Hausordnung, einschließlich der Brandschutzbestimmungen, durch den Gast zurückzuführen sind.
SKARPA resort haftet nicht für Gegenstände, die der Gast nach dem Verlassen des Objekts auf dem Grundstück zurücklässt, oder für Gegenstände, die an Orten zurückgelassen werden, an denen sie nicht unbeaufsichtigt bleiben sollten, insbesondere im Gartenbereich.
SKARPA resort haftet nicht für die Beschädigung oder den Verlust eines Autos oder eines anderen Fahrzeugs des Gastes, das sowohl auf dem Grundstück als auch außerhalb des Grundstücks von SKARPA resort abgestellt wurde.

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§ 11 ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN
 
Der Gast erklärt sich damit einverstanden, dass SKARPA resort seine personenbezogenen Daten im Einklang mit dem Gesetz über den Schutz personenbezogener Daten (Gesetzblatt von 2002 Nr. 101, Pos. 926 in der geänderten Fassung) für die Zwecke speichert und verarbeitet, die für den Aufenthalt des Gastes im Objekt und für die Inanspruchnahme anderer Dienstleistungen von SKARPA resort erforderlich sind. Der Gast hat das Recht, seine persönlichen Daten einzusehen und zu korrigieren.
Auf dem Gelände von SKARPA resort sind Akquise und Haustürgeschäfte verboten.
 
 
SKARPA resort Leitung

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SKARPA resort Verordnung

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